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Informative Artikel

Pfusch im OP

Was tun, wenn Mediziner schmerzhafte Fehler machen?

Die Palette der medizinischen Behandlungsfehler ist breit gefächert, die Liste an körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund ärztlichen Versagens lang.

Neben falschen Diagnosen und verpfuschten Operationen kommt es häufig auch zu überflüssigen Eingriffen, die im Anschluss Probleme bereiten. Und das kostet im Normalfall nicht nur die Gesundheit, sondern auch Nerven und Geld. Manchmal führt die Tatsache, dass ein Arzt den Krankheitsverlauf verschlimmert hat, anstatt ihn zu heilen, sogar zum Tod des Patienten.

Menschen, die Opfer eines Pfuschs im OP oder in der Ordination wurden, fühlen sich häufig nicht nur im Stich gelassen, sondern regelrecht hilflos, weil sie nicht wissen, was zu tun ist. Betroffene sollten jedoch keinesfalls den Fehler stillschweigend von einem anderen Mediziner korrigieren lassen und darüber hinaus den Deckmantel des Schweigens über den Vorfall breiten, sondern das offene Gespräch mit dem Verursacher suchen und gegebenenfalls weitere - falls nötig auch rechtliche - Schritte einleiten.

Es passiert öfter, als man denk

Die Operationsnarbe will nicht verheilen, der Schmerz lässt nach der Behandlung nicht nach oder verschlimmert sich sogar, die neue Hüfte bereitet Probleme ... es gibt endlos viele Fehler, die Mediziner im Laufe ihres Berufslebens machen und Irrtümer, denen sie unterliegen können. Und das geht immer auf Kosten der rat- und hilfesuchenden Patienten, die keine andere Möglichkeit haben, als ihrem Arzt zu vertrauen.

Jährlich beschweren sich in Deutschland Tausende von Menschen über Behandlungsfehler bzw. Probleme nach einer medizinischen Diagnose, Therapie oder eines Eingriffs. Da sich diese Vorkommnisse häufen, fordern Krankenkassen mittlerweile sogar eine Meldepflicht bei Ärztepfusch.

Im konkreten Fall muss zuerst einmal das subjektive Empfinden ausgeschlossen und objektiv festgestellt werden, ob tatsächlich ein Versagen seitens des Arztes vorliegt. Übrigens hat sich auch bei Schönheitsoperationen hat der durchführende Mediziner an die Sorgfaltspflicht zu halten. Allerdings ist ein Behandlungsfehler, so er keine Schmerzen verursacht oder auf eine offensichtliche Unfähigkeit zurückzuführen ist, auf diesem Gebiet etwas schwieriger nachzuweisen - weil in den meisten Fällen das individuelle Empfinden für Ästhetik mit im Spiel ist.

Nachfolgend einige Richtlinien, nach welchen man vorgeht, sollte man einen Behandlungsfehler vermuten - und ein paar Tipps, wie man sich gegen die "Allmacht in Weiß" zur Wehr setzen kann, wenn sie gepfuscht hat.

Wann man von einem Behandlungsfehler spricht

Ein "echter" Behandlungsfehler ist klar definiert:

- Es muss ein Schaden/Nachteil für den Patienten entstanden sein.
- Der Schaden/Nachteil ist auf nichts Anderes zurückzuführen, als auf das Versagen des Mediziners.
- Es muss nachgewiesen werden, dass beim Pfusch gegen die "Regeln der ärztlichen Kunst" verstoßen wurde.

Zusammenfassend ist also zu sagen: Wird eine Behandlung oder der Eingriff nicht entsprechend der medizinischen Sorgfaltsflicht und darüber hinaus zeitgerecht durchgeführt, sind die für den betroffenen Patienten nachteiligen Folgen bzw. Konsequenzen als Behandlungsfehler zu bezeichnen. Achtung: Nicht aus jedem unerwünschten Ergebnis wird automatisch ein Ärztepfusch, denn das eigene Empfinden spielt bei der Definition keine Rolle. Es kann ebenso passieren, dass ohne Verschulden des Arztes Probleme nach einer Operation oder Therapie auftreten. Beispielsweise kann es nach jedem Eingriff zu einer Infektion kommen, selbst wenn alle erforderlichen Hygienemaßnahmen sorgfältig getroffen wurden - das nennt man Restrisiko. Allerdings müssen die Mediziner ihre Patienten über diese Gefahr im Vorfeld aufklären.

Wer den Ärztepfusch nachweisen muss

Die Beweispflicht für einen möglichen Ärztepfusch liegt grundsätzlich immer bei dem, der ihn beklagt, also beim Patienten. Allerdings muss der Betroffene den Hürdenlauf, bis der Verursacher zur Verantwortung gezogen wird, nicht alleine bewältigen - die jeweilige Krankenkasse, bei welcher er versichert ist, hilft dabei, das Unrecht aufzudecken und Wiedergutmachung zu erkämpfen. Diese Organisationen sind sogar dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mit einem kostenfreien Gutachten unter die Arme zu greifen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich mit seinen Sorgen nach einem Behandlungsfehler an die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Landesärztekammern zu wenden und um Rat zu fragen. Auch Privatpatienten können ein Gutachten anfordern, allerdings ist ihre Versicherung nicht verpflichtet, ein solches in die Wege zu leiten - schon gar nicht kostenfrei. Üblicherweise prüfen die unabhängigen Sachverständigen die Leistung des betreffenden Arztes, indem sie seine Krankenakten kontrollieren und auf Unregelmäßigkeiten bzw. ähnliche Vorfälle überprüfen. Je nach Umfang der medizinischen Unterlagen und bei Erhebung von Nebengutachten kann das Verfahren mehrere Monate lang in Anspruch nehmen. Es ist auch möglich, dass die Gutachter dem Patienten einen Besuch abstatten, um sich von seinen gesundheitlichen Problemen nach dem möglichen Ärztepfusch ein besseres Bild machen zu können.

Was der Geschädigte selbst tun kann

Es ist von großem Nutzen, möchte man einen Ärztepfusch nachweisen, ein schriftliches Gedächtnisprotokoll von der Zeit der fehlerhaften Operation, Behandlung oder Therapie anzufertigen. Dabei hilft ebenfalls die Krankenkasse. Von noch größerer Wichtigkeit in so einem Verfahren sind allerdings Zeugen. Dazu muss sich der Patient folgende Frage stellen: Gibt es Zimmernachbarn im Krankenhaus oder Besucher der Ordination, die Gespräche mit dem zuständigen Mediziner mitangehört haben und die man nachträglich kontaktieren kann, damit sie dies bestätigen?

Darüber hinaus sollte sich die betroffene Person unbedingt eine Kopie ihrer Patientenakte aushändigen lassen, denn manche Fehler sind - aufgrund der Unwissenheit oder Schlampigkeit des Arztes - tatsächlich dokumentiert.

Leider ist es in vielen Fällen unumgänglich, sich nach einem Behandlungsfehler an einen Anwalt für Medizinrecht zu wenden, beispielsweise über die Seite http://www.weil-rechtsanwalt.de/medizinrecht/, der Geschädigten zu ihrem Recht verhilft. Der Weg über das Gesetz, das auch für "Götter in Weiß" gilt, lohnt sich!


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