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Fachärzte

Der Unfallchirurg

- Definition und Aufgaben -

Die Unfallchirurgie ist Teilgebiet der Chirurgie und bedarf sich somit den gleichen Mitteln und Therapien. Der Unfallchirurg nimmt seine Arbeit auf, wenn infolge von Unfällen Organe oder die Bewegung geschädigt sind.

Dies kann lebensbedrohlich sein, muss es jedoch nicht. Dennoch ist seine Arbeit lebenswichtig. Auch werden durch Tumorleiden bedingte Knochenbrüche behandelt.

Die erste Instanz der Unfallchirurgie ist die Notaufnahme. Dort werden Verletzte aufgenommen, deren Zustand stabilisiert und für die weiteren Behandlungen vorbereitet.


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