Die exakte Bezeichnung definiert sich wie folgt: „ Facharzt für Innere Medizin" mit Schwerpunkt “ Kardiologie“.
Kardiologe ist eine geschützte Bezeichnung, die nur Ärzte benutzen dürfen, die in einer Weiterbildung alle erforderlichen Kenntnisse der Kardiologie erworben haben. Kardiologie bedeutet die “Lehre vom Herzen“. Der Kardiologe befasst sich mit Aufbau, Funktion sowie Erkrankungen die das Herz betreffen. Dazu gehören angeborene und erworbene Herzerkrankungen, der Blutkreislauf, Bluthochdruck- und Herz- Kreislauferkrankungen sowie Schlaganfall.
Zu seinen speziellen Aufgabengebiet gehören unter anderem: Herzerkrankungen erkennen und behandeln, beraten von Patienten mit Herz- Kreislauferkrankungen, intensivmedizinische Versorgung, Ultraschalluntersuchung am Herzen, Herzkathederuntersuchungen und die Herzschrittmachertherapie.