Die korrekte Bezeichnung lautet Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Der Kieferchirurg ist ein ausgebildeter
Zahnarzt mit der besonderen Zusatzausbildung. Die Fachärzte besitzen eine Doppelausbildung einmal in der Human- und in der
Zahnmedizin.
Das Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie umfasst folgende wesentliche Aspekte: Diagnose, Therapie sowie
ästhetische Rehabilation, bei Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen, Knochenbrüchen und Formveränderungen der Mundhöhle,
der Zähne, des Kiefers und im Gesichtsbereich.
Der Kieferchirurg führt Operationen im Mund-, Kiefer- und Zahnbereich durch. Dazu gehören unter anderem das Entfernen von
Weisheitszähnen, Tumoren und Zysten sowie das Durchführen von Kieferoperationen.
Auch die plastische Chirurgie und das Behandeln von Kieferbrüchen zählen zu seinem Aufgabengebiet.