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Fachärzte

Der Neurologe

- Definition und Aufgaben -

Neurologie ist die „ Lehre von Erkrankungen des Nervensystems“ und ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin.

Der Facharzt für Neurologie ist zuständig für zentrale, periphere und vegetative Erkrankungen des Nervensystems.

Sein Aufgabengebiet umfasst Störungen und Erkrankungen von Rückenmark, Muskeln, Nerveu und dem zentralen Nervensystem. Diese werden diagnostiziert und behandelt. Dabei erstellen sie einen neurologischen Befund und wenden spezielle radiologische und neurologische Behandlungen an. Zu den neurologischen Erkrankungen fallen zum Beispiel: Gefäßerkrankungen, Parkinson, Nervenverletzungen, Gehirntumore, Bandscheibenerkrankungen, Anfallsleiden, Multiple Sklerose, Entzündungen des Zentralnervensystems, Demenzerkrankungen, Migräne und noch einige weitere.

Zur Diagnosestellung verwenden Neurologen EEG, Ultraschall, EMG und ENG. Zur Diagnoseanwendung benutzen sie CCT, MRT und PET. Neurologen müssen auch eine Ausbildung in dem Fachgebiet der Psychiatrie absolvieren, da dies eng mit der Neurologie verknüpft ist.


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