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Fachärzte

Der Rechtsmediziner

- Definition und Aufgaben -

In der Rechtsmedizin werden verschiedenste Spuren (zum Beispiel am Tatort) analysiert und katalogisiert die zur Aufspürung des Täters führen. Desweiteren gehört zu den Aufgaben des Rechtsmediziners, welcher im Übrigen von der Staatsanwaltschaft angestellt ist, die Obduktion eines Opfers durchzuführen.

Hierbei soll dieser klären, um wen es sich bei dem Toten überhaupt handelt. Desweiteren muss Todesursache und der Todeszeitpunkt bestimmt werden. Außerdem muss der Rechtsmediziner herausfinden, ob die Person eines natürlichen Todes gestorben ist oder nicht.

Mit Hilfe seiner Arbeit wird die Suche nach den Täter erheblich vereinfacht.


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